LEISTUNGEN

Unternehmensrecht

Beratung bei Gründungen

Bei der Gründung Ihres Unternehmens steht Ihnen mit Dr. Tellian, LL.M., ein erfahrener Partner zur Seite. Um Ihr Unternehmen von Anfang an auf Erfolgskurs zu bringen, entlasten wir Sie und erledigen für Sie alle Formalakte: vom Firmennamen, der den gesetzlichen Vorgaben gerecht wird, bis zum maßgeschneiderten Gesellschaftsvertrag. Eine auf Sie abgestimmte Lösung, die Bestand hat.

Wahl der Rechtsform des Unternehmens

Einzelunternehmen, Offene Gesellschaft, Kommanditgesellschaft, GmbH oder doch AG? Wir beraten Sie bei der Wahl der richtigen Rechtsform, damit Sie sich voll und ganz auf den wirtschaftlichen Erfolg Ihres Unternehmens konzentrieren können. Um ein späteres „böses Erwachen“ zu verhindern, klären wir Sie auch über Risiko- und Haftungsfragen auf. Wir stehen Ihnen bei allen Fragen im Unternehmensalltag zur Seite, damit Konflikte bereits beseitigt werden, bevor sie überhaupt entstehen.

FIRmenbuch

Durch den direkten Zugang zum elektronischen Firmenbuch sind wir als Notariat immer am neusten Stand. Bei uns erhalten Sie alle wichtigen rechtlichen Daten aller dort eingetragenen Unternehmen in Österreich. Darüber hinaus erstellen wir amtliche Firmenbuchauszüge und sorgen für die Eintragung erforderlichen Änderungen, zum Beispiel beim Wechsel eines Geschäftsführers oder Gesellschafters, Änderungen der Gesellschaftsform (z.B. Umgründung), Änderung des Firmenwortlautes, Verlegung des Firmensitzes, Kapitalerhöhung oder -herabsetzung sowie bei der Liquidation eines Unternehmens.

Geselschaftsversammlung/Hauptversammlung

Gerne begleiten wir Sie auch notariell bei der Beurkundung von Gesellschaftsversammlungen Ihrer GmbH bzw. Hauptversammlungen Ihrer AG.

Änderung der Rechtsform, Umgründung

Auch bei Änderungen in bestehenden Gesellschaften erledigen wir alle Schritte bis zur Änderung im Firmenbuch. Ein erfolgreiches Unternehmen gedeiht und entwickelt sich weiter. Etwa aus steuerlichen Gründen oder um eine verminderte Haftung zu erreichen, kann es notwendig werden, die Rechtsform des Unternehmens zu ändern. Doch nicht nur bei Umwandlungen, sondern auch auf dem Gebiet von Verschmelzung und Spaltung, z.B. bei Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH, Umwandlung einer GmbH in einer Personengesellschaft, oder einer Verschmelzung von zwei Gesellschaften mit beschränkter Haftung können Sie auf unsere jahrelange Erfahrung und Lösungskompetenz zählen.

Unternehmensübergang

Abtretungsverträge über GmbH-Anteile, Übergaben inner- und außerhalb der Familie und Unternehmenskaufverträge sind bei uns in erfahrenen Händen. Veräußerungen und Übergaben sollen wunschgemäß und auf einer soliden juristischen Basis erfolgen. Wir errichten für Sie z.B. Abtretungs- und Schenkungsverträge mit Ehegatten und Kindern, die das Unternehmen weiterführen werden oder Abtretungs- und Kaufverträge mit Dritten oder Familienangehörigen, die das Unternehmen übernehmen.

Persönliche Vorsorge

Um auch die Zukunft Ihres Unternehmens zu sichern, besteht die Möglichkeit, sowohl mittels Vorsorgevollmacht als auch mit einem Testament für den Fall vorzusorgen, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind das Unternehmen zu führen.

Erfahren Sie mehr bei einem kostenlosen Erstgespräch.