LEISTUNGEN

Erbrecht

Verlassenschaften

Nach dem Tod eines Menschen sind von Gesetzes wegen bestimmte Formalitäten durchzuführen. Die Aufgabe des Notars ist es, Sie dabei zu begleiten und das Verlassenschaftsverfahren durchzuführen. Nach der festen Geschäftsverteilung der Bezirksgerichte werden Notare als sogenannte „Gerichtskommissäre“ im Verlassenschaftsverfahren bestellt.

Gerichtskommissärinnen und Gerichtskommisäre führen im Auftrag des Gerichtes das gesamte Verlassenschaftsverfahren, welches zur Feststellung des Verlassenschaftsvermögens bzw. der Erbberechtigten dient. Wir handeln dabei unabhängig und unparteiisch und informieren Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten. Wir begleiten Sie nicht nur beim Verlassenschaftsverfahren, sondern darüber hinaus auch bei danach notwendigen Schritten wie beispielsweise Einverleibungen im Grundbuch. Gerne können Sie uns auch als Notar Ihres Vertrauens mit der Vertretung im Verlassenschaftsverfahren betrauen. Wir wickeln dieses dann gemeinsam mit dem zuständigen Gerichtskommissär ab.

Testament und letztwillige Anordnungen

Ihr letzter Wille ist uns wichtig! Gerne unterstützen wir Sie bei der Regelung Ihrer individuellen Vorstellungen und lassen dabei unsere Erfahrungen als Gerichtskommissär im Verlassenschaftsverfahren einfließen. Dafür gibt es unterschiedliche Möglichkeiten wie Testamente und andere letztwilligen Verfügungen. Unser Augenmerk liegt dabei auf den strengen Formvorschriften und dank der Registrierung im Österreichischen Zentralen Testamentsregister der österreichischen Notariatskammer ist sichergestellt, dass Ihrem letzten Willen nach dem Tod entsprochen wird. Auch bei der Errichtung von Erb- und Pflichtteilsverträgen sind wir behilflich.

Erfahren Sie mehr bei einem kostenlosen Erstgespräch.