LEISTUNGEN

Beglaubigungen

Häufig benötigen Sie im Rechtsverkehr die besondere Form der Beglaubigung. Doch was ist eigentlich eine Beglaubigung und durch wen erfolgt sie?

Unter Beglaubigung versteht man entweder die Beglaubigung der Echtheit einer Unterschrift oder die Erstellung einer beglaubigten Abschrift eines Originaldokuments durch Ihren Notar.

Bei der Beglaubigung der Echtheit der Unterschrift wird bestätigt, dass die Unterschrift echt ist, also von der Person stammt, die als Unterschreibende angegeben ist. Dabei müssen Sie lediglich das zu beglaubigende Dokument, sowie einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen. Die beglaubigte Abschrift ist eine Kopie des Originaldokuments, von der bestätigt wird, dass sie mit dem Original 100% ident ist. Hierfür ist lediglich das Originaldokument vorzulegen. Ihr persönliches Erscheinen ist nicht notwendig.

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