LEISTUNGEN

Erwachsenenschutz & Patientenverfügung

Patientenverfügung

Wer kann in einer Akutsituation entscheiden, ob lebenserhaltende Maßnahmen gesetzt werden? Am besten Sie selbst. Mit einer Patientenverfügung können Sie bereits jetzt verfügen, wie mit Ihnen in einer „Leben oder Tod“ Situation umgegangen wird.

Eine Patientenverfügung wird vom Notar gemeinsam mit einem Arzt/einer Ärztin maßgeschneidert auf Ihre Wünsche errichtet. Auf Ihren Wunsch wird sie vom Notar hinterlegt und bleibt somit acht Jahre lang gültig.

Vorsorgevollmacht

Wer entscheidet für mich, wenn ich im Koma liege? Wer entscheidet, wenn ich dement werde? Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie bereits jetzt festlegen, welcher Vertrauensperson Sie im Fall des Falles Ihre rechtlichen Angelegenheiten anvertrauen, wenn Sie selbst nicht dazu in der Lage sind.

Erfahren Sie mehr bei einem kostenlosen Erstgespräch.