LEISTUNGEN

Familienrecht

Partnerschaftsvertrag

Sie möchten nicht die klassische Ehe eingehen, sehen aber die Notwendigkeit, gewisse Aspekte Ihrer Partnerschaft rechtlich bindend zu regeln? Mit einem Partnerschaftsvertrag können Sie Sich von dem Notar Ihres Vertrauens unparteiisch beraten und einen Vertrag aufsetzen, um folgende Themen zu regeln:

  • Wie gestalten sich unsere Vermögensverhältnisse?
  • Unter welchen Umständen beerbt mich mein Partner?
  • Welcher Rahmen gilt für die Mitarbeit im Familienunternehmen meines Partners?
  • Was geschieht im Falle einer Trennung? (Unterhalt/Wohnrecht)

Ehevertrag

Wie sichere ich mich bereits vor der Eheschließung ab? Mit einem Ehevertrag können Sie die Vermögensverhältnisse sowohl in aufrechter Ehe als auch im Falle einer Scheidung bereits im Vorfeld klären. Ihr Notar unterstützt Sie objektiv dabei, einen fairen und für beide Seiten zufriedenstellenden Ehevertrag abzuschließen.

Adoption

Die (Erwachsenen-) Adoption eines Wahlkindes kann mitunter ein sehr bürokratischer Aufwand sein. Ihr Notar kann für Sie jegliche Schritte, vom Aufsetzen des Adoptionsvertrages bis hin zur Einholung der gerichtlichen Bewilligung, übernehmen.

Künstliche Befruchtung

Sie benötigen eine notariatsaktspflichtige Zustimmungserklärung bei einer medizinisch unterstützten Fortpflanzung (künstliche Befruchtung)? Ihr Notar hilft Ihnen dabei!

Erfahren Sie mehr bei einem kostenlosen Erstgespräch.